BURRLEIN & KLINKE OHG Tel.: 040-685056 E-Mail: info@bkhandel.de  , HR A 88416, Steuer-Nr.: DE172179960  
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B&K OHG Information
Batterieentsorgung und WEEE-Gesetz

 Verbraucherinformationen zur Altgeräteentsorgung


Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Verbraucher dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Leuchtstoff- und Energiesparlampen ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altgeräte enthalten einerseits Wertstoffe, die recycelt werden können, und andererseits - genauso wie Leuchtstoff- und Energiesparlampen - Schadstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden können und daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Das Zeichen mit der durchkreuzten Mülltonne bedeutet, daß Sie die damit gekennzeichneten Geräte nicht über den Hausmüll entsorgen dürfen.

 

 
Altbatterien und Altakkumulatoren (Akkus), die aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen getrennt abgegeben (fachgerecht entsorgt) werden.

Datenschutz:
Der Verbraucher ist für die Löschung personenbezogener Daten auf den Altgeräten eigenverantwortlich.
Löschen Sie zu Ihrem eigenen Schutz die Speicher Ihrer Altgeräte bevor Sie diese fachgerecht entsorgen lassen.


ElektroG
WEEE
Unser Betrieb ist nach §17 Rücknahmepflicht der Vertreiber von der Rücknahme befreit:

Erklärung:
Unser Ladengeschäft  ist kleiner als 400m² und unsere Regalflächen sind ebenfalls kleiner als 400m² groß, deswegen sind wir zur eigenständigen Rücknahme von Elektrogeräten jeglicher Größe nicht verpflichtet, und können dieses auch nicht freiwillig anbieten. 
Privathaushalten stehen aber die öffentlichen Entsorgungsstellen weiterhin zur Verfügung.
Über die vorhandenen Abgabestellen informiert der öffentliche Versorgungsträger in Ihrer Region.

Auszug aus dem ElektroG (WEEE) 

§ 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
(1) Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet,

1.
    bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
2.
    Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.

Ort der Abgabe im Sinne von Satz 1 Nummer 1 ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt. Der Endnutzer hat dem Vertreiber beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät seine Absicht mitzuteilen, bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben.
(2) Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte. Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
(3) Unbeschadet der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 dürfen Vertreiber Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen.
(4) § 13 Absatz 5 Satz 1 gilt für die Rücknahme nach den Absätzen 1 bis 3 entsprechend. Die Rücknahme durch die Vertreiber darf weder an Sammel- noch an Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 Absatz 1 erfolgen. Bei der Rücknahme nach den Absätzen 1 bis 3 gilt § 14 Absatz 2 entsprechend. An der Rücknahmestelle ist die Entfernung von Bauteilen aus oder von den Altgeräten unzulässig; dies gilt nicht für die Entnahme von Altbatterien und Altakkumulatoren. Soweit die Vertreiber im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme nach Absatz 3 zusätzlich zur Rücknahme nach den Absätzen 1 und 2 eine Abholleistung beim privaten Haushalt anbieten, können sie für diese ein Entgelt verlangen.
(5) Übergeben die Vertreiber zurückgenommene Altgeräte oder deren Bauteile nicht den Herstellern, im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, sind sie verpflichtet, die Altgeräte wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen. Für die Übergabe, Behandlung und Entsorgung von Altgeräten nach Satz 1 darf der Vertreiber kein Entgelt von privaten Haushalten verlangen.

Quelle: Internet „Bundesmiesterium der Justiz und für Verbraucherschutz

 
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Batterieverordnung:
Hinweis zu §12 Batterieverordnung - Entsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in einer Verkaufsstelle oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch frankiert an uns zurücksenden.

Burrlein & Klinke OHG
Holzmühlenstr. 81-83
22041 Hamburg

Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

 

Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

 

 Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffe. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.

 

 
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Verpackungsverordnung:

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem “Grünen Punkt” der Duales System Deutschland AG oder dem “RESY”-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzt sich der Besteller bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in der Umgebung des Bestellers, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Besteller die Möglichkeit, die Verpackung auch unfrei an uns zurückzuschicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

Unser Betrieb ist im Rahmen der Verpackungsverordnung Lizensiert durch:

Susa Solutions

Nr.: 104844

Wir sind auch regestriert nach der Verpackungsverordnung bei:

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unsere Register-Nr.: DE3261528647948

 
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unsere Service-Hotline ist Montag bis Freitag von 10-17 Uhr erreichbar  und Sa. 10-14 Uhr.

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Notrufnummer: 0151/50932374

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